Vorstellung AK Arealnetz

Durch die Novellierung des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wird sich die Regulierung im Energiebereich ausweiten und auch bislang nicht betroffene Unternehmen erfassen. Insbesondere für die Betreiber sog. Objektnetze (künftig "geschlossene Verteilnetze"), die bislang gemäß § 110 EnWG von Regulierungsvorgaben gänzlich freigestellt waren, steht nun die Bewältigung kosten- und personalaufwändiger Regulierungsvorgaben an.

Über eine neue Definition der Kundenanlage können zwar bestimmte Unternehmen von den Regulierungsvorgaben verschont bleiben; die diesbezüglichen Anforderungen sind allerdings erheblich. Der weitaus überwiegende Teil bislang privilegierter Objektnetzbetreiber wird künftig als Betreiber eines geschlossenen Verteilnetzes nahezu vollständig der Regulierung unterliegen und dem Wettbewerb ausgesetzt sein.

Der Abgrenzung zwischen geschlossenem Verteilnetz und Kundenanlage kommt daher große Bedeutung zu. Selbst wenn die Einordnung als Kundenanlage gelingen sollte, bleiben indes eine Vielzahl von energierechtlichen Problemstellungen, von Fragen des Contractings, der Vermeidung von EEG-Kosten über die Abwicklung des Emissionshandels und im Bereich des Energie- und Stromsteuerrechts bestehen.

Aus diesem Grund besteht sowohl für Betreiber geschlossener Verteilnetze als auch für Kundenanlagenbetreiber unmittelbarer Handlungsbedarf. Die betroffenen Unternehmen sollten sich daher möglichst unverzüglich mit den Pflichten auseinanderzusetzen, deren Einhaltung der Gesetzgeber künftig fordert.

Der AK Arealnetz bietet Betreibern geschlossener Verteilnetze (und abgestuft auch Kundenanlagenbetreibern) die notwendigen Werkzeuge und Hilfestellungen, sich diesen Herausforderungen zu stellen. Neben Lösungen für die sich aus der "Daueraufgabe" des Regulierungsmanagements ergebenden Probleme erhalten Mitglieder des AK Arealnetz kostengünstig Unterstützung auch bei allgemeinen energiewirtschaftlichen Fragen, die der Netz- bzw. Anlagenbetrieb sowie die Energie- und Medienversorgung mit sich bringen.

Mit dem AK REGTP - Arbeitskreis Regulierung Elektrizität Gas Telekommunikation Post - hat BBH bereits ein Erfolgsmodell beim Aufbau und der Pflege des Regulierungsmanagements für über 350 Stadtwerke umsetzen können und verfügt in diesem Bereich über eine langjährige Erfahrung und die notwendige Expertise.